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Votum für Ausweitung der Botendienstpauschale

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Die Botendienstvergütung gehört seit Inkrafttreten des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) im Dezember 2020 zur Regelvergütung.  Seit dem 1. Januar 2021 können Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel je Lieferort und Tag einen zusätzlichen Zuschlag von 2,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erheben. Allerdings bezieht dieser sich auf zu wenige Arzneimittel, finden die Apotheker. Sie solle sich vielmehr auf auch auf alle anderen verordnungs- und erstattungsfähigen Mittel wie nicht verschreibungs-pflichtige (Kinder)Arzneimittel, Verbandmaterialien, Medizinprodukte oder Ernährungslösungen erstrecken, so die Forderung. »Es darf keinen Unterschied geben, ob die Arzneimittel durch den Arzt für Erwachsene oder Kinder verordnet wurden.«

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