Symptome und Behandlungsmethoden

Röteln: Symptome, Ansteckung, Behandlung – _

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Wie werden Röteln festgestellt?

Bei Verdacht auf Röteln gilt es, einen Arzt aufzusuchen. Dieser sammelt im Gespräch zunächst alle wichtigen Informationen, um die Krankengeschichte des Patienten zu erheben (Anamnese). Er fragt den Patienten (bei Kindern die Eltern) beispielsweise:

  • Seit wann besteht der Ausschlag?
  • Juckt der Ausschlag?
  • Ist die Körpertemperatur erhöht?
  • Fühlen Sie sich schlapp?

Auf die Anamnese folgt eine körperliche Untersuchung. Unter anderem begutachtet der Arzt dabei den Hautausschlag und tastet die Lymphknoten, etwa am Hals und Nacken, ab.

Anhand der Krankengeschichte und der Symptome lassen sich Röteln nicht zweifelsfrei feststellen. Ausschlag und geschwollene Lymphknoten treten auch bei vielen anderen Erkrankungen auf. Deshalb werden bei Verdacht auf Röteln immer zusätzlich Laboruntersuchungen durchgeführt:

Im Blut lassen sich bei einer Röteln-Infektion die vom Körper gebildeten spezifischen Abwehrstoffe (Antikörper) gegen das Rubella-Virus nachweisen. Das funktioniert am besten ab fünf Tage nach Beginn der Symptome wie Fieber oder Ausschlag.

Bei Schwangeren wird ein solcher Antikörper-Test sicherheitshalber dann gemacht, wenn die Frau laut ihrem Impfpass nicht gegen Röteln geimpft wurde oder nur eine der beiden empfohlenen Röteln-Impfdosen erhalten hat. Das Gleiche gilt, wenn der Impfstatus unklar ist, man also nicht weiß, ob die Frau jemals eine Röteln-Impfung bekommen hat.

Bis fünf Tage nach dem Beginn des Hautausschlags ist es möglich, einen Rachenabstrich oder eine Urinprobe ins Labor zu schicken, um darin Röteln-Viren anhand ihres Erbguts nachzuweisen (PCR-Test). Das ist vor allem bei Kindern eine einfache, zuverlässige Methode, um einen Verdacht auf Röteln sicher zu bestätigen und schwangere Kontaktpersonen gut zu beraten und zu schützen.

Untersuchungen am Ungeborenen

Bei Schwangeren mit vermuteter oder nachgewiesener Röteln-Infektion besteht die Möglichkeit, das Ungeborene zu untersuchen. Das geschieht im Rahmen der Pränataldiagnostik. Ein erfahrener Arzt entnimmt eine Probe des Mutterkuchens (Chorionzottenbiopsie) oder des Fruchtwassers (Amniozentese). Im Labor wird geprüft, ob sich in der Probe das Erbgut der Röteln-Viren nachweisen lässt.

Ab der 22. Schwangerschaftswoche ist es möglich, mithilfe einer langen, dünnen Nadel eine Blutprobe des Ungeborenen aus der Nabelschnur zu entnehmen (Nabelschnurpunktion). Dieses Fetalblut wird dann auf Antikörper gegen Röteln-Viren oder das Erbgut des Erregers untersucht.

Eine nachgewiesene Röteln-Infektion muss den zuständigen Stellen gemeldet werden.

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