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Vorgaben zu größeren Vorräten gegen Arznei-Engpässe in Sicht

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Für den Kampf gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln zeichnen sich Vorgaben zu größeren Vorräten als Sicherheitspuffer ab.

Für alle Medikamente mit Rabattverträgen der Krankenkassen solle eine sechsmonatige Bevorratung bei den Herstellern eingeführt werden, sagte die Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta am Dienstag mit Verweis auf eine entsprechende Verständigung der Koalitionsfraktionen. „Das hilft, kurzfristige Engpässe etwa im Winter zu überbrücken.“

Zunächst war geplant, dass eine durchschnittliche Abgabemenge für drei Monate bevorratet werden soll. Die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sehen für eine bessere Absicherung des Angebots unter anderem auch neue Preisregeln vor, die Lieferungen nach Deutschland für Hersteller wirtschaftlich attraktiver machen sollen. Europäische Produzenten sollen generell stärker zum Zuge kommen.

Piechotta betonte nach den Beratungen über den Entwurf im Bundestag: „Wir stärken die Gesetzesregelungen für die Maßnahmen, mit denen man auf nationaler Ebene wirksam Verbesserungen erreichen kann.“ Arzneimittel für Kinder sollen demnach ganz aus Rabattverträgen herausgelöst und für eine Menge von vier Wochen beim Großhandel auf Lager gehalten werden. Bei Engpässen sollen Krankenhausapotheken und andere Apotheken Medikamente einfacher gegenseitig austauschen können. Regelungen für die Apotheken sollen erleichtert werden.

Der FDP-Gesundheitspolitiker Lars Lindemann sagte, mit dem Gesetz gehe es einen Schritt in die richtige Richtung, um die Versorgung zu verbessern. So solle der Beirat beim Bundesinstitut für Arzneimittel zur Früherkennung gestärkt werden. Das helfe, Lieferengpässe nicht zu Versorgungsengpässen werden zu lassen, etwa auch durch eine bessere Verteilung bei regionalen Problemen. Darüber hinaus solle es für denjenigen, die die Versorgung an vorderster Front organisieren, weitgehende Flexibilität und weniger bürokratischen Aufwand geben.

Ganz anders blickt der AOK-Bundesverband auf den Gesetzentwurf. So kritisierte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann: „Auf der Zielgeraden zur Gesetzgebung werden die Vorgaben zu Ausschreibungsmöglichkeiten von Arzneimittel-Rabattverträgen nochmals verschlimmbessert und damit die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung empfindlich geschwächt.“ Sie betonte, dass Rabattverträge die Lieferketten stabilisieren und die Versorgungssicherheit stärken, außerdem würden jährlich Milliardenbeträge eingespart. Die nun geplante weitere Aufweichung der Ausschreibungs-Systematik setzte diese Einsparungen leichtfertig aufs Spiel, so Reimann weiter.

Für die den Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) ist das geplante Gesetz zwar „kein großer Wurf“, könnte aber ein „Ausgangspunkt für eine konstruktive Debatte“ sein, wie Dr. Claus Michelsen, Chefvolkswirt des vfa erklärte. Der Pharmaverband Pro Generika e.V. kritisierte hauptsächlich die Verpflichtung der Hersteller zur sechsmonatigen Lagerhaltung, sofern sie Rabattverträge mit Krankenkassen haben. „Wer glaubt, dass man damit das Problem der Lieferengpässe entschärft, irrt. Das Gegenteil ist der Fall“, betonte Bork Bretthauer, Geschäftsführer des Verbandes. Die Produktionskapazitäten für die zusätzliche Lagerhaltung seien nicht vorhanden und der finanzielle Aufwand für die Lagerung verschärfe den Kostendruck, der die Ursache dafür sei, dass Hersteller aus der Produktion aussteigen, so Bretthauer weiter, der betonte: „Wir werden weitere Engpässe erleben – und kein Lager wird diese verhindern.“

Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich noch in dieser Woche zur abschließenden Beratung in den Bundestag kommen. Probleme gab es zuletzt bei patentfreien Medikamenten wie Fiebersäften für Kinder, aber auch bei Präparaten für Erwachsene wie Antibiotika und Krebsmedikamenten.
(dpa/ja)

dpa, vfa, Pro Generika, AOK-Bundesverband

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