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80 Prozent aller Hilfsmittel für GKV-Versicherte mehrkostenfrei

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Rund 80 Prozent der Hilfsmittel in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind mehrkostenfrei. Bei etwa 20 Prozent zahlen Versicherte im Schnitt 142 Euro dazu. Das zeigt der Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes für das Jahr 2022.

Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Der fünfte Mehrkostenbericht bestätigt einen längerfristigen und erfreulichen Trend: Vier von fünf gesetzlich Versicherten bekommen ihre Hilfsmittel mehrkostenfrei. Darüber hinaus sind auch die durchschnittlichen Mehrkosten – entgegen den allgemeinen Preissteigerungen – nur gering gestiegen und in vielen Bereichen stabil geblieben.“ Die durchschnittlichen Mehrkosten sind im Vergleich zum Vorjahr um 4,4 Prozent gestiegen.

Datenauswertung bringt wichtige Transparenz in Mehrkosten

Mehrkosten zahlen die Versicherten, anders als die gesetzliche Zuzahlung, freiwillig. Mit dem fünften Mehrkostenbericht liegt nun eine umfassende Auswertung von rund 95 Prozent der Abrechnungsdaten vor: Konkret wurden fast 30 Millionen Hilfsmittelversorgungen mit einem Ausgabevolumen von rund 10 Milliarden Euro für das Jahr 2022 analysiert.

Mehrkosten bei jedem fünften Hilfsmittel

Der Bericht zeigt: Versicherte haben bei insgesamt rund 6,3 Millionen und somit gut 20 Prozent aller Hilfsmittelversorgungen Mehrkosten gezahlt. Die Summe aller Mehrkosten betrug etwa 887 Millionen Euro. Die durchschnittliche Höhe lag bei 141,66 Euro, die allerdings über alle Produktgruppen hinweg eine große Spanne umfasst. So liegen die Mehrkosten für manche Hilfsmittel im niedrigen zweistelligen Bereich, während sie bei Hörhilfen, die nach wie vor auf Platz Eins stehen, mit gut 1404 Euro vierstellig sind – Hörhilfen werden allerdings auch über mehrere Jahre genutzt und es sind Modelle mit umfangreichen technischen Zusatzfunktionen auf dem Markt.

Deutlicher Rückgang der Mehrkosten für Hörhilfen

Die Qualitätsanforderungen an Hörhilfen wurden im Hilfsmittelverzeichnis in den vergangenen Jahren deutlich angehoben. Und: Immer mehr Versicherte sind mit einer mehrkostenfreien Versorgung zufrieden – der Anteil der Mehrkostenfälle im Bereich der Hörhilfen ist von rund 52 Prozent im Jahr 2021 auf nunmehr rund 47 Prozent gesunken.

„Bei Hörhilfen ist der Anteil der Mehrkostenfälle gesunken – das ist eine positive Entwicklung und zeigt, dass mehr Versicherte mit den Hilfsmittel-Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung zufrieden sind. Ein solcher Effekt findet aber nicht in allen Hilfsmittelbereichen statt. Es bleibt daher wichtig, dass die Versicherten eine informierte und unbeeinflusste Entscheidung darüber treffen können, ob sie ein Produkt mit oder ohne Mehrkosten wollen. Wir fordern daher, dass Leistungserbringende ihrer Pflicht nachkommen, umfassend zu Mehrkosten aufzuklären“, so Kiefer.

Mehrkostenversorgung: Mehr Transparenz nötig

Leistungserbringende sind gesetzlich verpflichtet, über Mehrkosten zu beraten. Damit Versicherte von den Leistungserbringern nicht zu teureren, übermäßigen Versorgungen gedrängt oder unzureichend über ihren Leistungsanspruch beraten werden, ist jedoch mehr Transparenz über die Gründe erforderlich, warum die Versicherten eine Mehrkostenversorgung gewählt haben. Hierzu fehlen dem GKV-Spitzenverband weiterhin qualitative Daten, für die es gegenwärtig keine gesetzliche Grundlage gibt. Noch in diesem Jahr will das Bundesgesundheitsministerium Grundzüge einer Reform der Hilfsmittelversorgung erarbeiten. Der GKV-Spitzenverband wird sich vor diesem Hintergrund für gesetzliche Regelungen stark machen, die Versicherte noch wirksamer vor ungerechtfertigten Mehrkosten schützen.

GKV-Spitzenverband, 31.07.2023

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