Viactiv setzt weiterhin Regressanträge gegen Allergologinnen und Allergologen durch
Die Krankenkasse Viactiv hat ihre eigene Zusage aus dem letzten Jahr gebrochen und aktuell in Rheinland-Pfalz die Durchsetzung der Regressanträge gegen allergologisch tätige Ärztinnen und Ärzte betrieben. Ärzteverbände fordern eine Rücknahme der Regresse.
Die Krankenkasse begründet ihr Vorgehen damit, dass für Hyposensibilisierungen eingesetzte Therapieallergene keine gültige Zulassung hätten und daher nicht zulasten der Krankenkasse verordnet werden könnten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat hingegen bereits vergangenes Jahr klargestellt, dass die Ärztinnen und Ärzte rechtskonform handeln. Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) und der Ärzteverband Deutscher Allergologen (AeDA) fordern daher die Viactiv auf, die unrechtmäßigen Regresse nun komplett zurückzunehmen.
In einem offenen Brief fordert BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski den Viactiv-Vorstand auf, bis zum 31. Januar 2023 alle gegen Dermatologinnen und Dermatologen eingeleiteten und anhängigen Regressverfahren wegen einer allergenspezifischen Immuntherapie (AIT) schriftlich bei den gemeinsamen Prüfeinrichtungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen zurückzunehmen und dies auch schriftlich gegenüber dem BVDD zu erklären. Sollte dies nicht geschehen, wird der BVDD die zuständige Dienstaufsichtsbehörde einschalten und seine Mitglieder dazu auffordern, in ihren Praxen Viactiv-Versicherte über die versorgungsfeindliche Grundhaltung ihrer Krankenkasse zu informieren.
„Wir sehen uns zu diesem Schritt veranlasst, da die Viactiv-Krankenkasse aus unserer Sicht ihr Wort gebrochen hat und entgegen ihrer eigenen Ankündigung nun doch die Durchsetzung der Regressanträge aus dem Februar 2022 betreibt. Damit werden erneut Kolleginnen und Kollegen mit diesem Regressterror massiv verunsichert, was letztlich die Versorgung aller gesetzlich krankenversicherten Allergiker bedroht“, stellt von Kiedrowski klar.
Auch der Präsident des AeDA, Prof. Ludger Klimek, sieht eine erhebliche Gefahr für die Patientenversorgung: „Wir sehen seit Jahren eine zunehmende Unterversorgung in der Allergologie. Die Vorgehensweise der Viactiv wird die Ärzte weiter verunsichern und es für Patientinnen und Patienten schwieriger machen, eine Allergen-Immuntherapie zu erhalten.“
Mit den unrechtmäßigen Regressanträgen begonnen hat die Viactiv bereits vor rund einem Jahr. Nach dem gemeinsamen Protest verschiedener allergologischer Fachverbände und nach einer Klarstellung der KBV an sämtliche Prüfstellen, dass die Verordnungen der Therapieallergene nicht zu beanstanden seien, lenkte die Viactiv am 6. April 2022 zum Teil ein. Die Kasse versprach, bei den Prüfeinrichtungen nicht auf eine Regressierung und monetäre Rückzahlung zu bestehen, sondern eine Beratung der Ärztinnen und Ärzte zu fordern. Schon dies war aus Sicht des BVDD nicht ausreichend, da die Kasse die Regressdrohungen nicht ganz fallen ließ. Außerdem kündigte die Viactiv schon damals an, Neuverordnungen der beanstandeten Therapieallergene ab dem 1. April 2022 wieder den Prüfstellen mit einem Regressantrag zur Prüfung vorzulegen. Die nun aus Niedersachsen und Rheinland-Pfalz bekannt gewordenen Fälle beziehen sich jedoch auf ältere Verordnungen aus 2020.
„Auch die neuerlichen Regressforderungen haben zwar keine Chance, untergraben aber dauerhaft das Vertrauen in Zusagen von Krankenkassen. Diesen Affront gegenüber der Ärzteschaft werden wir nicht ohne eine Reaktion aus unseren Praxen hinnehmen“, kündigt der BVDD-Präsident an.
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