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Transparenzgesetz ruft gemischte Reaktionen hervor

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Das Reformvorhaben des Bundesgesundheitsministeriums „Krankenhaustransparenz“ erhielt grünes Licht vom Vermittlungsausschuss des Bundestages (wir berichteten). Erste Reaktionen.

„Während Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern dringend auf eine Entlastung von unnötiger Bürokratie und echte Strukturreformen warten, setzt der Bundesgesundheitsminister als erste Maßnahme im Vermittlungsausschuss einen Gesetzentwurf durch, der die bürokratische Belastung weiter erhöht. Zugleich bringt das geplante Verzeichnis für die Patientinnen und Patienten kaum Verbesserungen, denn die dort vorgesehenen Informationen sind schon jetzt weitgehend über die etablierten Register wie die Weiße Liste oder das Deutsche Krankenhausverzeichnis abrufbar“, erklärt der Präsident der Bundesärtekammer (BÄK) Dr. Klaus Reinhardt.

Um das Gesetz durchzusetzen, habe der Minister weitere Finanzmittel in den Raum gestellt. Bei bloßen Versprechungen dürfe es aber nicht bleiben. Bund und Länder müssten sich klar zu ihrer finanziellen Verantwortung bekennen, so Reinhardt weiter. „Dass der Bund seinen Anteil nun offenbar vollständig auf die GKV-Beitragszahler abwälzen will, ist kein Ausdruck der erforderlichen Verantwortungsbereitschaft“, sagt der BÄK-Präsident.

Der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. Dirk Heinrich, zielt in seiner Reaktion auf das von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbauch in die Diskussion gebrachte 50-Milliarden-Paket für den Transformationsprozess der stationären Versorgung:  „Die dringend notwendige Transformation der stationären Versorgungsebene wird zwingend eine Verlagerung der ärztlichen Leistungen in die ambulante Versorgungsebene zur Folge haben. Eine wahrhaftige Transformation kann also ohne Schaden für Patientinnen und Patienten nur gelingen, wenn der niedergelassene Bereich in der Lage ist diese Verlagerungen auch aufzufangen. Daher müssen alle ambulanten ärztlichen Leistungen von den Beschränkungen, die durch die Budgetierung verursacht werden, befreit werden“, fordert er. Gleichzeitig müsse die notwendige Ambulantisierung an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung rapide ausgeweitet werden. Nur so ließen sich doppelte oder dreifache Transformationskosten infolge einer scheibchenweisen Transformation vermeiden. Ein Reformvorhaben dieses Umfangs unkoordiniert und sektorenbezogen umzusetzen, könne sich das Gesundheitswesen schlicht nicht leisten, so Heinrich.

Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) bedauert, dass in der Diskussion um die Verknüpfung des Transparenzportals mit Aspekten der Finanzierung und der Krankenhausreform die sachliche Auseinandersetzung über eine bürgerverständliche Darstellung der Qualität in den Hintergrund getreten sei. „Ein wesentliches Ziel des Krankenhaustransparenzgesetzes ist es, Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, die Qualität eines Krankenhauses korrekt zu bewerten. Aktuell mangelt es dem Transparenzportal jedoch an einer adäquaten Risikoadjustierung, die die spezifischen Charakteristika der behandelten Patientinnen und Patienten, wie beispielsweise Alter und Multimorbidität, berücksichtigt. Werden diese Besonderheiten nicht einbezogen, führt dies zu einer Verzerrung der Aussagen über die tatsächliche Behandlungsqualität. Dieser grundlegende Mangel des nun verabschiedeten Transparenzportals schränkt seinen Mehrwert für die Öffentlichkeit erheblich ein”, so Radbruch.

Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, begrüßt, „dass der Knoten zwischen Bund und Ländern durchschlagen worden ist und dass es in der Gesetzgebung vorangeht.“ Ungleich wichtiger als das grüne Licht für das Krankenhaustransparenzgesetz sei jedoch das Gelingen der grundlegenden Krankenhausreform, die die Spezialisierung und Zentralisierung sowie eine adäquate Finanzierung der Kliniken gewährleisten soll. „Qualitätsdefizite sollten nicht nur erkennbar werden, sondern müssen auch Folgen haben. Dies muss ein wesentliches Ziel der nun anstehenden Krankenhausreform sein“, fordert sie. Patientinnen und Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass sie unter Qualitätsgesichtspunkten optimal behandelt würden – auch ohne sich vorher online zu informieren. „Leistungsgruppen mit sinnvollen Qualitätsvorgaben für die Erbringung der Leistungen können zusammen mit einer bedarfsorientiert und fallunabhängig ausgestalteten Vorhaltefinanzierung dafür sorgen, dass bestimmte Eingriffe und Operationen nur noch in Kliniken stattfinden, die dafür personell und technisch adäquat ausgestattet sind“, befindet Reimann.

„Dieser qualitätsorientierte Umbau der Krankenhauslandschaft wird Geld kosten – das ist klar, darf aber nicht zulasten Dritter gehen“, warnt die AOK-Vorstandsvorsitzende und fordert: „Wenn der geplante Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro von Bund und Ländern finanziert werden soll, muss der Bundesanteil aus Steuermitteln bereitgestellt werden.“ Eine Finanzierung aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung lehnt sie ab.

AOK-Bundesverband, BÄK, DEKV, SpiFa

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