Regierung plant Ende der Corona-Krisenmaßnahmen
03.02.2023
Die Bundesregierung will bis Ende Juni 2023 sämtliche Corona-Krisenmaßnahmen beenden. Impfungen, Tests und Medikamente sollen bis dahin in die regulären Strukturen des österreichischen Gesundheitssystems integriert werden. Corona wird dann auch keine meldepflichtige Krankheit mehr sein. Das hat der Ministerrat am 1.2.2023 beschlossen. Bereits Ende April sei das Ende der Maskenpflicht in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen geplant, so das Gesundheitsministerium in einer Aussendung.
Die hohe Immunität in der Bevölkerung und die Verfügbarkeit von COVID-19-Medikamenten lassen diesen Schritt zu, betonten Gesundheitsminister Johannes Rauch und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler nach dem Ministerrat am 1.2.2022.
Laut ECDC (Europäisches Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten), WHO (Weltgesundheitsorganisation) und namhaften Expertinnen und Experten ist nicht damit zu rechnen, dass es zu einer deutlichen Verschärfung der aktuellen Corona-Situation oder zu einer Überlastung des Gesundheitssystems kommt. Begründet wird dies vor allem mit der hohen Immunität der Bevölkerung. In Österreich haben 75 Prozent der Menschen mindestens eine Impfung erhalten, viele haben zudem bereits mindestens eine Infektion durchgemacht, so das Gesundheitsministerium in der Aussendung.
Ende der Corona-Krisenmaßnahmen wird vorbereitet
Das Ende der Krisenmaßnahmen bedarf umfassender legistischer und organisatorischer Vorbereitungen. Dazu gehören unter anderem die Aufhebung des COVID-19-Maßnahmengesetzes und aller auf COVID-19 bezogenen Verordnungen sowie Änderungen im Epidemiegesetz und an der Verordnung für meldepflichtige Krankheiten. Ende Juni soll SARS-CoV-2 dann als meldepflichtige Krankheit wegfallen, informiert das Gesundheitsministerium.
Die bestehende COVID-19-Basismaßnahmenverordnung soll bis 30. April verlängert werden und dann wegfallen. Bis dahin bleibt die Maskenpflicht in sogenannten „vulnerablen” Bereichen aufrecht, also beispielsweise in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen sowie Arztpraxen. Auch die Risikogruppenfreistellungsverordnung gilt noch bis Ende April. Sie ermöglicht, dass Personen vom Dienst freigestellt werden können, die nicht im Homeoffice arbeiten können und für die es keine Möglichkeit zum Schutz am Arbeitsplatz gibt.
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Letzte Aktualisierung: 3. Februar 2023
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