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Lauterbach will mit E-Rezept und E-Akte aufholen

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Bislang konnten E-Rezepte nur per App oder ausgedrucktem QR-Code genutzt werden. Seit Juli ist das auch mit der elektronischen Krankenkassenkarte möglich. Für den Gesundheitsminister ist dies Teil einer digitalen „Aufholjagd“. Doch noch ist das ein weiter Weg.

Kardiologe Benny Levenson schiebt die Versichertenkarte mit dem Chip ins Gerät. Ein paar Klicks später, schon ist das elektronische Rezept ausgestellt und kann in der Apotheke eingelöst werden. „Das lief erstaunlich problemlos“, sagt der 86-jährige Patient Peter Jordan, der beim Pressetermin am Mittwoch in Berlin zum ersten Mal ein E-Rezept abholt und einlöst. Bis Anfang 2024 sollen E-Rezepte in Praxen Normalität werden.

Die E-Rezepte sollen den Ablauf in der Praxis verbessern und mehr Sicherheit für die Patientinnen und Patienten bieten. „Mit dem E-Rezept sind Fehler in der Medikation oder Medikamente, die sich nicht miteinander vertragen oder Medikamente, die umgestellt werden müssen in der Dosierung, viel unwahrscheinlicher“, sagte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD). „Wir bekommen aber eine bessere Versorgung bei gleichzeitiger Entbürokratisierung.“

Für den SPD-Politiker ist das E-Rezept ein Schritt in der „Aufholjagd“ zur Digitalisierung im Gesundheitssystem. „Es ist ehrlich gesagt überhaupt nicht mehr vertretbar, dass wir in der heutigen Zeit noch immer die Rezepte über Papier ausdrucken“, sagte Lauterbach. „Wir sind im Bereich der Digitalisierung unseres Gesundheitssystems ein Entwicklungsland. Das ist leider so, wir brauchen daher eine Aufholjagd.“

E-Rezept Pflicht ab 2024

Für Ärztinnen und Ärzte soll es vom 1. Januar 2024 an zur Pflicht werden, Verschreibungen elektronisch auszustellen. Unter anderem wegen technischer Probleme hatte sich ein Start in größerem Stil verzögert.

Ein neuer, einfacherer Einlöseweg für E-Rezepte soll nun den Durchbruch bringen. Seit 1. Juli ist es in Apotheken möglich, dafür die Versichertenkarte der Krankenkasse in ein Lesegerät zu stecken.

Davor konnten E-Rezepte anstelle des gewohnten rosa Zettels auch schon über eine Smartphone-App oder einen ausgedruckten QR-Code eingelöst werden. Doch nicht alle Arztpraxen können E-Rezepte ausstellen. Voraussetzung ist unter anderem ein spezielles Verbindungsgerät an die geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens.

Dort werden die E-Rezepte auf einem zentralen Server gespeichert und die Apotheken werden beim Einstecken der Karte autorisiert, sie abzurufen.

„Mehr als 80 Prozent aller Apotheken bieten diese Funktion schon an. Im Laufe des Augusts, spätestens im September, dürfte die Funktion flächendeckend verfügbar sein“, sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Der Hausärzteverband sieht dagegen technische Probleme. Ein Grund sei, dass einige Hersteller von Praxisverwaltungssystemen es nicht schafften, „ihre Systeme auf Vordermann zu bringen“, sagte der Bundesvorsitzende Markus Beier der „Rheinischen Post“.

Kassen sollen bis Januar 2025 E-Akte einrichten

Ein weiterer Schritt der Lauterbachschen «Aufholjagd» soll die elektronische Patientenakte sein. Seit 2021 gibt es die E-Akte, bisher auf freiwilliger Basis. Es handelt sich um einen persönlichen Datenspeicher etwa für Befunde, Röntgenbilder und Listen eingenommener Medikamente. Die gebündelten Informationen sollen unter anderem auch Wechselwirkungen und unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden.

Aber: Noch nicht einmal ein Prozent der 74 Millionen gesetzlich Versicherten hat bisher eine E-Akte. Bis 2025 soll sich das ändern, die Regierung strebt einen Zielwert von 80 Prozent an. Die Krankenkassen sollen dafür breit informieren und bis 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine E-Akte einrichten – es sei denn, die Patientinnen und Patienten widersprechen aktiv.

Für die Deutsche Stiftung Patientenschutz ist es nicht verwunderlich, dass die E-Akte bisher kaum genutzt wird. „Zu den größten Bremsern der Digitalisierung in Deutschland gehören die Ärztinnen und Ärzte. Schon beim Übertragen der Diagnosen zwischen den Praxen hapert es“, sagte Vorstand Eugen Brysch. Selbst wenn Befunde in einer Datenbank zum Download bereitstünden, könne nur der kleinste Teil der Arztpraxen diese abrufen. Stattdessen müssten die Patienten Boten spielen. „Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass die E-Akte bisher kaum genutzt wird“, sagte Brysch.

Ein weiterer Grund für die geringe Nutzung sind wohl Sorgen mit Blick auf den Datenschutz. „Der Datenschutz wird von uns natürlich extrem ernst genommen und auch im Vergleich zu anderen Ländern sind die Datenschutzstandards, die wir beim E-Rezept verwenden, aber auch bei der elektronischen Patientenakte verwenden werden, sehr hoch“, sagte Lauterbach. „In Deutschland ist die Bevölkerung so eingestellt, dass sie sehr großes Interesse an einem funktionierenden Datenschutz hat. Und das muss in der Medizin natürlich gewährleistet sein.“ Es dürfe aber nicht so sein, dass der Datenschutz nachher so überhöht sei, dass er elektronische Rezepte oder die elektronische Patientenakte verhindere.

(Stella Venohr, dpa / ms)

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