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Krankenhausreform: «Bessere Medizin» bringt Bund und Länder wieder auseinander

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Nach den “konstruktiven Beratungen” zwischen Bund und Ländern zur Krankenhausreform im Februar knirscht es jetzt wieder gewaltig: Einzelne Länder wollen ein Rechtsgutachten erstellen lassen, und der Streit um die Reform in Nordrhein-Westfalen wird heftiger.

Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wollen die von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) geplante Krankenhausreform auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Das kündigte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) an. Die drei Landesregierungen haben dafür an der Augsburger Universität ein Rechtsgutachten angefordert. Das Ländergutachten soll der Juraprofessor Ferdinand Wollenschläger erstellen. Er ist Ordinarius für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Uni Augsburg.

Die Länder wollen wissen, ob durch die angestrebte Reform zu weit in die Kompetenz der Bundesländer hineinregiert wird. «Krankenhausplanung ist Ländersache», sagte Holetschek. Natürlich gebe es eine Verzahnung zwischen Planung der Kliniken und der Vergütung. «Wir wollen wissen, wo die rote Linie ist, ab der der Bund die verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Länder verletzt», erklärte der bayerische Gesundheitsminister.

Die bayerische Landtags-SPD kritisierte die Auftragsvergabe für das Gutachten. Gesundheitsexpertin Ruth Waldmann meinte, Länder und Bund hätten sich auf eine gemeinsame Krankenhausreform verständigt. Holetschek gebe also «ein Gutachten gegen seinen eigenen Entwurf in Auftrag», sagte sie. «Außerdem stellt sich die Frage, was so ein Gutachten überhaupt untersuchen soll, denn den Gesetzentwurf gibt es ja noch gar nicht, sondern er wird derzeit bis Ende Juni gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitet.»

NRW-Streit erreicht die DKG

Auf dem jährlichen Krankenhausgipfel der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in Berlin am 13.03.2023 hat zudem der Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß Lauterbachs Äußerungen zur Krankenhausplanung in NRW scharf kritisiert: „Die Aufforderung des Ministers an die Krankenhäuser im größten Bundesland, den dort laufenden Krankenhausplanungsprozess zu verlassen, gefährdet die Suche nach einem Kompromiss zwischen Bund und Ländern mitten in den laufenden Gesprächen. Wir sind einigermaßen sprachlos, und uns fehlt die Fantasie, wie in dieser Gemengelage in absehbarer Zeit eine einvernehmliche Lösung zwischen Lauterbach und den Ländern gefunden werden soll.“  

Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Hans-Albert Gehle, schimpfte in einer Pressemitteilung: „Solche Drohungen sind unsäglich. Sie erzeugen nur Verunsicherung bei Patienten und denen, die sie im Krankenhaus versorgen.“ Er habe keinen Zweifel daran, dass die nordrhein-westfälische Reform kommen wird.

DKG fordert Vorschaltgesetz

Die DKG hebt weiter die prekäre finanzielle Lage der Krankenhäuser hervor: „Wegen des fehlenden Inflationsausgleichs sind bis Ende 2022 bereits 6,7 Milliarden Euro an Defiziten aufgelaufen, und aktuell kommen im Jahr 2023 jeden Monat 740 Millionen Euro dazu“, sagte Gaß in Berlin. Wenn nichts passiert, stehen wir Ende 2023 bei minus 15,6 Milliarden Euro.“ Die DKG fordert deshalb ein Vorschaltgesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser. Nur so könne verhindert werden, dass Kliniken vor der großen Krankenhausreform in Insolvenz gehen und dadurch Versorgungslücken entstehen. „Wenn Bundesminister Lauterbach seine in Aussicht gestellte Krankenhausreform als Rettung der von Insolvenz bedrohten Häuser darstellt, ohne aber unverzüglich lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten, dann wird er am Ende Krankenhäuser retten, die schon längst nicht mehr existieren“, prognostiziert Gaß.

Wie realistisch ist ein “Kliniksterben”?

Weniger dramatisch sieht der Ärztliche Direktors des Frankfurter Universitätsklinikums, Prof. Jürgen Graf, die Zukunft: «Die Angst vor einem Kliniksterben halte ich derzeit nicht für begründet», sagte Graf der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Es gehe vielmehr um «eine Transformation von Leistungen und Aufgaben sowie eine Hierarchisierung» bei den Gesundheitsversorgern. Die Kliniken müssten sich davon verabschieden, dass sie sich aussuchen können, welche Leistungen sie anbieten. In manchen Regionen könne es zum Beispiel sinnvoller sein, ein ambulantes Medizinisches Versorgungszentrum zu etablieren als eine viel teurere 24-Stunden-Notaufnahme eines Krankenhauses zu erhalten. Welche Leistungen ein Krankenhaus anbietet, müsse generell mehr vom Bedarf her entschieden werden als davon, was sich finanziell lohnt.

Die Reform bietet nach Grafs Einschätzung die Chance, bestehende «Fehlanreize» zu korrigieren. Manche Bereiche der Krankenversorgung seien lukrativ, etwa die Versorgung von Herz-Kreislauf-Patienten – hier gebe es oft ein Überangebot. Andere Bereiche seien prinzipiell defizitär, zum Beispiel die Kinderheilkunde – hier gebe es Engpässe. «Es muss eine bessere Form von Anreizen geben», sagte Graf, «und die müssen sich am medizinischen Bedarf orientieren».

“Ein bisschen mehr Zentralisierung” für “bessere Medizin”

Lauterbach selbst hat die umstrittene Krankenhausreform erneut verteidigt und als «bessere Medizin» bezeichnet. «Wir wollen ein bisschen mehr Zentralisierung, sodass die Spezialbehandlungen dort gemacht werden, wo sie am besten gemacht werden. Dann könnten wir auch vom Ergebnis besser sein. Davon profitieren die Patienten», sagte der SPD-Politiker am 13.03.2023 im ARD-«Morgenmagazin». Zudem wolle man den ökonomischen Druck herausnehmen, damit Krankenhäuser nicht einen Fall nach dem anderen machen müssten. Erste Eckpunkte zu der geplanten Reform wolle Lauterbach bis zum Sommer vorstellen.

(dpa/ms)

 

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