Exhibitionismus: Definition, Strafbarkeit – _
Exhibitionismus: Definition
Exhibitionismus beschreibt die Neigung, die eigenen Genitalien vor Fremden in der Öffentlichkeit zu entblößen. Es handelt sich um einen psychischen Zwang, dem überwiegend Männer unterliegen. Die Zurschaustellung des Penis erregt den Exhibitionisten sexuell, manche masturbieren dabei. Belästigt er dabei eine Person, ist Exhibitionismus eine Straftat.
Mit ihren Handlungen möchten manche Exhibitionisten erschrecken oder Abscheu hervorrufen. Wie befriedigt sie nach dem öffentlichen Entblößen sind, hängt oft davon ab, wie geschockt die unfreiwilligen Betrachter sind.
Den Wunsch nach körperlichem Kontakt zum Opfer haben Exhibitionisten aber nicht. Daher kommt es bei exhibitionistischen Belästigungen so gut wie nie zu körperlichen Übergriffen.
Phasenweiser oder lebenslanger Drang
Wie häufig die Betroffenen ihrer zwanghaften Neigung nachgeben, ist unterschiedlich: Manche werden nur einmal im Jahr aktiv, andere jede Woche. In Phasen seelischer Belastung kann es täglich sogar zu mehrfachen exhibitionistischen Versuchen kommen.
Bei manchen Betroffenen ist Exhibitionismus eine vorübergehende Phase, zum Beispiel in der Pubertät, bei ungelösten Konflikten oder wenn die Partnerschaft in einer Krise steckt. Unter Umständen bleibt der Exhibitionismus aber auch ein Leben lang bestehen.
Ursachen von Exhibitionismus
Die Exhibitionismus-Ursachen sind ungeklärt. Vermutet wird eine Kombination aus genetischen, psychischen und sozialen Faktoren. Häufig haben Exhibitionisten ein geringes Selbstwertgefühl. Eine Theorie ist, dass es vor allem darum geht, Aufmerksamkeit zu erregen. Aber auch grundsätzliche Schwierigkeiten, mit anderen Menschen in Kontakt zu kommen, können zu exhibitionistischem Verhalten beitragen.
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