DKG: Länder kommen erneut ihrer Pflicht zur Krankenhaus-Finanzierung nicht nach
Die Bundesländer sind auch im zweiten Pandemiejahr 2021 nicht ihrer Pflicht zur auskömmlichen Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser nachgekommen. Das ist das Fazit einer Bestandsaufnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Die DKG erhebt jährlich die „Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern“. Dem für das Jahr 2021 ermittelten Investitionsbedarf von rund 6,7 Milliarden Euro standen demnach nur rund 3,3 Milliarden tatsächlich geleistete Zahlungen gegenüber. Im Vorjahr lag das Verhältnis bei rund 6,1 zu 3,2 Milliarden.
Das seit drei Jahrzehnten anhaltende Problem der massiven Unterfinanzierung der Kliniken setzte sich damit fort, wie die DKG betonte. Die Bundesländer sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Investitionen der Krankenhäuser in tatsächlicher Höhe zu tragen. Dazu gehören zum Beispiel Investitionen in Gebäude, Medizintechnik, Digitalisierung und Klimaschutz. „Gerade Digitalisierung und klimagerechter Umbau stellen die Krankenhäuser in den kommenden Jahren vor große finanzielle Herausforderungen. Die ausbleibende Investitionskostenfinanzierung zeigt sich schon jetzt in veralteten Heizungsanlagen oder mangelhaftem Hitzeschutz. Die Politik muss hier dringend umdenken, vor allem, wenn sie es mit Digitalisierung und Klimaschutz ernstmeint“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.
Für das von starker Inflation geprägte Jahr 2022 erwartet die DKG-Untersuchung einen deutlich gesteigerten Investitionsbedarf von 8,13 Milliarden Euro. „Die Politik muss Wort halten, dass kein Krankenhaus aus wirtschaftlichen Gründen schließen wird, wie es Minister Lauterbach im Oktober versprochen hat. Ausbleibende Investitionskostenfinanzierung ist ein wesentlicher Grund für den kalten Strukturwandel mit seinen zahlreichen wirtschaftlich bedingten Klinikschließungen. Wir müssen zu einer kontrollierten Krankenhausplanung zurückkehren“, so Gaß.
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