Medizin News

Bundestag beschließt Qualitäts-Atlas für die Krankenhäuser

Hier findest du Nahrungsergänzungsmittel, um fit zu bleiben oder dich schneller zu erholen. Für PraxisKnochen-Leser zum Vorteilspreis. Nur hier!
#Anzeige

Über Leistungen und Behandlungsqualität der Krankenhäuser in ganz Deutschland soll bald auch ein staatlicher Online-Atlas Auskunft geben. Der Bundestag beschloss am 19. Oktober ein entsprechendes Gesetz der Ampel-Koalition.

CDU/CSU, AfD und Linke stimmten dagegen. Das neue „Transparenzverzeichnis“ soll im Mai 2024 starten und als interaktives Portal verständlich über das jeweilige Angebot an bundesweit 1700 Klinikstandorten informieren. Konkret soll zu erkennen sein, welches Krankenhaus welche Leistungen anbietet.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte, obwohl bekannt sei, dass es große Unterschiede in der Qualität der Krankenhäuser gebe, würden Menschen bei der Wahl der Klinik oft allein gelassen. „Die Menschen haben keine gute Basis, um diese Entscheidung zu treffen. Das wollen wir verändern. Mit den Informationen des Transparenzverzeichnisses «geben wir erstmalig den Menschen ein Instrument in die Hand, klüger und besser informiert für sich und ihre Angehörigen, für ihre Freunde die richtige Klinik zu wählen“.

Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger hielt das neue Instrument dagegen für überflüssig. „Dinge, die die Welt nicht braucht – nichts mehr und nichts weniger ist dieses Gesetz.“ Die Informationen zur Wahl eines Krankenhauses ließen sich auch über die Weiße Liste abrufen. Diese wurde schon vor mehr als zehn Jahren von der Bertelsmann Stiftung und den Dachverbänden der großen Patienten- und Verbraucherorganisationen erstellt. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Tino Sorge befürchtet mehr Bürokratie statt Transparenz. Das Gesetz schüre „das Misstrauen gegenüber Kliniken, die ihre Daten längst offenlegen“. Sorge betonte: „Was viel dringender gebraucht wird als mehr Transparenz, wäre ein Vorschaltgesetz, um den Kliniken bis zur Reform finanziell unter die Arme zu greifen.“

Als „Enttäuschung für die Patienten und auch eine Mogelpackung“ bezeichnet der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß das neue Gesetz, der betonte: „Die Grundkritik am Krankenhaustransparenzgesetz bleibt bestehen. Mit diesem Gesetz wird keine zusätzliche Transparenz geschaffen, die zu einer besseren Entscheidungsgrundlage für Patientinnen und Patienten führt, es wird aber die Hoheit der Länder bei der Krankenhausplanung beendet.“

Abrufbar sein sollen auf dem Portal Daten zu Fallzahlen, also der Behandlungserfahrung, zum Personalschlüssel bei Fachärztinnen, Fachärzten und Pflegekräften sowie zu Komplikationsraten ausgewählter Eingriffe. Die Angaben sollen übersichtlich und allgemeinverständlich sein und aktualisiert werden, wie das Ministerium erklärte. Für das Verzeichnis sollen die Kliniken zusätzliche Daten melden müssen.

Das Gesetz sieht auch mehrere Regelungen vor, um die Liquidität der Kliniken zu stärken, wie Lauterbach sagte. Unter anderem sollen Lohnsteigerungen frühzeitig von den Kassen refinanziert werden. Zustimmungspflichtig im Bundesrat ist das Gesetz nicht. Es soll eine grundlegende Reform zur Neuaufstellung der Kliniken mit Änderungen bei der Finanzierung ergänzen, an der Bund und Länder arbeiten.

Kritik von zum Gesetz kommt auch von Ärztevertretern und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). „Wir können aber nicht erkennen, dass dafür die geplanten Maßnahmen im Krankenhaus-Transparenzgesetz erforderlich und verhältnismäßig sind. Der von den Regierungsfraktionen eingebrachte Gesetzentwurf verfehlt das gesetzte Ziel und produziert bürokratische Mehrarbeit ohne relevanten Zusatznutzen“, kritisiert die 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Susanne Johna. Wenn der Bundesgesundheitsminister es mit dem Bürokratieabbau ernst meine, dann müssten die verfügbaren Daten automatisiert aus den Klinikinformationssystemen ausgeleitet werden, ohne zusätzlichen Aufwand für das Personal, so Johna weiter.

Sie nahm auch Bezug auf Regelungen, die den Krankenhäusern zusätzliche Liquidität verschaffen sollen. So ist eine frühzeitige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen beim Pflegepersonal durch eine unterjährige Erhöhung des krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwerts vorgesehen, was Johna positiv hervorhebt. Sie erklärte aber auch: „Wir verstehen allerdings nicht, warum Tariflohnsteigerungen angestellter Ärztinnen und Ärzte nicht dieselbe Berücksichtigung erfahren. Das birgt die ganz reale Gefahr von Stelleneinsparungen beim ärztlichen Personal mit entsprechend gravierenden Folgen für die Versorgung. Wer sich Qualitätsverbesserung auf die Fahnen geschrieben hat, darf bei der Refinanzierung von Personalkosten in der unmittelbaren Patientenversorgung nicht mit zweierlei Maß messen.“

Grundsätzlich zufrieden mit den neuen Transparenzregelungen zeigte sich die AOK. So erklärte Dr. Jürgen Malzahn, Leiter der Krankenhausabteilung im AOK-Bundesverband: „Es ist gut, dass die Abgeordneten der Regierungsfraktionen beim Krankenhaustransparenzgesetz noch einmal nachgebessert haben.“ So seien die geplante Anzeige von qualitativ hochwertigen Zertifikaten oder die Information über Mindestmengen für bestimmte Eingriffe wichtige Verbesserungen im Sinne der Patienten. Malzahn sieht aber auch weiteres Verbesserungspotenzial: „Wünschenswert wäre es, wenn über ein transparentes wissenschaftliches Verfahren weitere patientenrelevante Inhalte wie arztbezogene Mindestmengen in das Verzeichnis integriert würden.“ (ja)

dpa, DKG, Marburger Bund, CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Medizinische Geräte und Verbandsmaterialien findest du hier zum Vorzugspreis.
#Anzeige

Source link