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BÄK fordert Gesetzentwurf zur Regulierung von investorengetragenen MVZ noch vor dem Sommer

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Zu der für den 12. Mai angekündigten Bundesratsinitiative der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein für eine stärkere Regulierung von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) hat sich der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, positiv geäußert und fordert eine schnelle gesetzliche Regelung.

„Wir beobachten seit einigen Jahren, dass international tätige Finanzinvestoren in das Geschäft mit Medizinischen Versorgungszentren einsteigen und ihr Engagement mit hohen Renditeerwartungen verknüpfen. Dadurch steigt das Risiko, dass es in der ambulanten Versorgung zu einer Fokussierung auf besonders attraktive Standorte und lukrative Leistungen kommt, während Patientinnen und Patienten, die eine komplexe, zuwendungsorientierte Versorgung benötigen, das Nachsehen haben. Wir halten es deshalb für dringend erforderlich, MVZ als sinnvolle Ergänzung der ambulanten Versorgung vor rein renditeorientierter Einflussnahme durch fachfremde Finanzinvestoren zu schützen“, erklärt Reinhardt.

Die Bundesratsinitiative, die die drei Bundesländer unter Federführung Bayerns auf Basis eines einvernehmlichen Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz erarbeitet habe, sehe hierfür sachgerechte Regelungen vor, so der BÄK-Präsident weiter. Viele der Vorschläge, die in dem Antrag aufgegriffen worden seien, habe die BÄK bereits Anfang des Jahres in einem Positionspapier unterbreitet.

Bei investorengetragenen MVZ sieht die BÄK Einigkeit zwischen Bund und Ländern. Der Bundesgesundheitsminister habe den Handlungsbedarf klar benannt und ein Gesetz angekündigt. Vorschläge für eine gesetzliche Regelung lägen sowohl von den Bundesländern als auch von der Bundesärztekammer vor.

„Wir sind aus diesem Grund auch sehr dafür, dass die Regelungen bereits in das sogenannte Versorgungsgesetz I aufgenommen werden, das nach der Vorhabenplanung des Bundesgesundheitsministeriums aktuell in der Vorabstimmung ist. Für eine Verschiebung in den Herbst, wie dies die Vorhabenplanung des BMG aktuell vorsieht, gibt es keinen Grund – erst recht nicht nach der aktuellen Bundesratsinitiative“, so Reinhardt.

Bereits seit Jahren warne die Ärzteschaft vor den Folgen einer fortschreitenden Kommerzialisierung in der ambulanten Medizin, weshalb nun entschieden gehandelt werden müsse: „Deswegen muss der Gesetzentwurf gegen die Kommerzialisierung noch vor der Sommerpause kommen“, fordert Reinhardt.

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