Amazon-Apotheker-Streit vor dem EuGH | PZ – Pharmazeutische Zeitung
Der Erste Zivilsenat des BGH setzte beide Verfahren mit Beschluss vom 8. September 2020 bis zur Entscheidung des EuGH über sein Vorabentscheidungsersuchen vom 28. Mai 2020 aus. Darin ging es um die Frage, ob auch Mitbewerber sowie Verbände, Einrichtungen und Kammern wegen Verstößen gegen die DSGVO klagen dürfen.
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