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3G-Regel in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen endet

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15.12.2022

Die 3-G-Regel in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen endet am 16.12. An diesem Tag tritt die neue COVID-19-Basismaßnahmenverordnung in Kraft. Mitarbeiter:innen und Besucher:innen benötigen keinen gültigen 3G-Nachweis mehr. Die FFP2-Maskenpflicht als Schutz für Patient:innen und Bewohner:innen bleibt allerdings bestehen.
 

Das Gesundheitsministerium begründet die Novelle mit der aktuellen Situation in den Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen. Dort tritt derzeit eine Mischung verschiedener Viruserkrankungen auf, neben Corona auch etwa die Influenza oder das RS-Virus. Dafür stellt die Maske aktuell einen verlässlichen Schutz dar. 

„Nur die FFP2-Maske schützt die Patientinnen und Patienten wirksam vor den derzeit grassierenden Viruserkrankungen. Ein 3G-Nachweis ist in dieser Situation nicht mehr zielführend”, erklärt Gesundheitsminister Johannes Rauch. Immer stärker habe sich in den vergangenen Monaten gezeigt, dass Impfung und Genesung nur bedingt davor schützen, eine Corona-Infektion weiterzugeben.

Die Verpflichtung, sich über Monate hinweg laufend zu testen, um arbeiten zu dürfen, sei zudem oft eine Belastung für das Personal. Auch die Kontrolle von 3G-Nachweisen sei ein zusätzlicher Aufwand für das Personal, erklärt das Gesundheitsministerium in einer Aussendung. Deshalb sei das Auslaufen der 3G-Regel geboten. 

Die Bundesländer und Einrichtungen können in ihrem Wirkungsbereich weiterhin auch strengere Regelungen vorsehen und die 3G-Regelung oder eine Testpflicht weiterführen. Die Novelle zur 2.COVID-19-Basismaßnahmenverordnung ist vorerst bis 28. Februar 2023 gültig.

Weitere Informationen: 

Letzte Aktualisierung: 15. Dezember 2022

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